Terminabsage:
Bitte melden Sie sich frühest möglich, falls Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können.
Bei Nichterscheinen zu einem vereinbarten Termin oder bei zu später Absage (bis 24 Std. vor dem Termin), wird eine Ausfallsentschädigung in Höhe von 50.-€ in Rechnung gestellt.
Dies ist leider notwendig, da die ausgefallenen Termine so schnell nicht wieder besetzt werden können.
Die dadurch entstehenden Unkosten werden durch die Ausfallsentschädigung gedeckt.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.